Betreiber und Anwender müssen sich von der Sicherheit und Verkehrsfähigkeit der eingesetzten Medizinprodukte überzeugen.
(§4 MPBetreibV)
Jeden Tag werden Rückrufe und wichtige Sicherheitshinweise zu Medizinprodukten veröffentlicht. Sowohl Hersteller als auch Betreiber (Pflegeheime, Arztpraxen, Rettungsdienste & Krankenhäuser) und Anwender trifft die Pflicht sich zu informieren. In der Praxis bedeutet dies, dass Hersteller im Rahmen ihrer Pflichten Informationen versenden, aber auch Anwender und Betreiber sich regelmäßig Informieren müssen.
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